Platzordnung für den Aufenthalt auf dem Naturcampingplatz Olbasee

Lieber Campinggast,

wir heißen Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Im Interesse aller anwesenden Campinggäste werden Sie höflichst gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte.

 

 1. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung bzw. mit einer gültigen Campingplatzgenehmigung gestattet. Das Personal ist nach behördlichen Bestimmungen berechtigt, den Personalausweis eines jeden Campinggastes und Besuchers einzusehen bzw. zu kopieren. Bei Verlassen des Campingplatzes meldet sich der Besucher bzw. Gast in der Rezeption ab. 

 

 2. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.  Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder (bis zu 6 Jahren) zur Toilette zu begleiten.

 

 3. Den Weisungen des Personals muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen.

 

 4. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass jede Verunreinigung des Platzes und Belästigung anderer Personen verhindert werden. Im Spielplatzbereich ist der Aufenthalt von Hunden nicht gestattet.

 

 5. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird.

 

 6. Auto waschen ist auf dem gesamten Platz untersagt

 

 7. Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter. (Mülltrennung) Die Entsorgung von Sperrmüll ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt.

 

 8. Im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme ist der Nutzer verpflichtet, jeglichen ruhestörenden Lärm, welcher zur Beeinträchtigung in der Nachbarschaft führt, zu unterlassen.

 

 9. Die Platzruhe dauert von 12.00 Uhr – 14.00 Uhr sowie von 22.00 Uhr – 07.00 Uhr. Während dieser Zeit gilt Fahrverbot für alle Arten von Kraftfahrzeugen. Die Schranke innerhalb des Campingplatzes ist während dieser Zeiten geschlossen. 

 

Als familienfreundlicher Campingplatz und offizieller Partner des Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide und Teichlandschaft liegt uns die Einhaltung der Nachtruhe ab 22 Uhr am Herzen. 

 

10. Kraftfahrzeuge dürfen auf dem gesamten Campinggelände nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Bei Nichteinhaltung droht sofortiger Platzverweis.

 

11. Der Standplatz ist am Tag der Abreise bis spätestens 11.00 Uhr zu verlassen. Beachten Sie dabei bitte die Öffnungszeiten der Rezeption! Bei Abreise nach 11:00 Uhr wird ein halber Tag in Rechnung gestellt.

 

12. Hinterlassen Sie bitte bei Abreise einen sauberen Stellplatz.

 

13. Es ist nicht erlaubt, aus dem Sanitärgebäude warmes Wasser zu holen.

 

14. Die Benutzung des Kinderspielplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern.

 

15. Die Benutzung der Badestelle sowie das Baden geschehen auf eigene Gefahr.

Die Aufsichtspflicht für die Kinder obliegt den Eltern.

 

16. Lagerfeuer ist nur an der dafür vorgesehenen Feuerstelle bis Waldbrandwarnstufe II erlaubt. 

 

17. Chemietoiletten sind nur an der dafür vorgesehenen Entsorgungsstelle zu entleeren. Zuwiderhandlungen werden geahndet.

 

18. Das Personal ist in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechthaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz erforderlich erscheint.

 

 

 

Ihr Team vom Olbasee                                                                                                                     Stand: Mai 2020

 

 

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