1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Campinggast und der Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG als Inhaberin des Naturcampingplatzes Olbasee in Kleinsaubernitz. Die vertraglichen Leistungen der Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG werden jeweils aufgrund der vorliegenden gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten erbracht.
Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG bestätigt wurden.
Die jeweilige Campingsaison untergliedert sich in Sommer- und Wintersaison. Während der Wintersaison ist der Platz geschlossen und dient lediglich zum Abstellen der Campingwagen.
Öffnungszeiten des Platzes werden jedes Jahr gesondert festgelegt.
2. Vertragsbeginn und -ende
Buchungen können telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail vorgenommen werden.
Der Stellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. An- und Abreise sind nur im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten möglich. Der jeweilige gemietete Stellplatz ist am Abreisetag bis 11:00 Uhr zu räumen. Kommt es erst nach 11.00 Uhr zur Abreise, wird eine halbe Übernachtung zusätzlich berechnet. Bei Anreise vor 12:00 Uhr wird ebenfalls eine halbe Übernachtung zusätzlich berechnet.
Anträge auf Dauercamping werden ständig entgegengenommen und bearbeitet. Die Zuweisung erfolgt bei freier Platzkapazität in Schriftform.
Campinggenehmigungen sind personengebunden und nicht übertragbar. Der Campingplatz behält sich vor, eine Reservierung/Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf einen Campingplatzaufenthalt besteht nicht.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Campinggast den Stellplatz geräumt und in sauberem Zustand zurückzugeben. Vom Campinggast vorgenommene Veränderungen, egal ob sie von der Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG genehmigt wurden oder nicht, sind vom Campinggast auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Campinggast dieser Verpflichtung trotz Abmahnung der Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG nicht nach, ist die Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG berechtigt, eine Ersatzvornahme auf Kosten des Campinggastes zu veranlassen.
Mit dem Vertragsabschluss werden alle dem Platz betreffenden Ordnungen anerkannt.
Bei Zuwiderhandlungen kann es zum Platzverweis kommen.
3. Zahlungsbedingungen
Der Campinggast ist verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis einschließlich Nebenkosten am Abreisetag an den Campingplatz zu bezahlen. Die Stellplatzgebühren einschließlich weiterer Gebühren ergeben sich ausschließlich aus der zum Zeitpunkt des gebuchten Aufenthaltes gültigen Preisliste des Campingplatzes.
Mit der Buchungsbestätigung und dem Nutzen des Campingplatzes, akzeptiert der Campinggast die aktuelle Preisliste, die sich im Aushang an der Rezeption befindet.
Besucher bezahlen für die Übernachtung und den Aufenthalt auf dem Campingplatz gemäß der Preisliste.
Der Saisonbeitrag für Dauercamping ist bis zum angegebenen Zahlungstermin zu entrichten. Bei Nichteinhaltung werden Bearbeitungsgebühren von mindestens 10 Euro erhoben. Falls trotz Mahnung der fällige Betrag innerhalb von vier Wochen nach Zahlungsziel nicht überwiesen wurde, erlischt der Vertrag. Im Beitrag für den Saisonstellplatz sind zwei Erwachsene, 1Pkw, Grundstellfläche und Betriebskosten enthalten.
4. Mietbedingungen
Der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren auf dem Campingplatz ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
Hunde, Katzen und andere Tiere sind auf dem Campingplatz nur mit vorheriger Zustimmung erlaubt. Hunde sind – soweit deren Aufenthalt gestattet wird – an der Leine zu halten.
Für einen Toilettenschlüssel werden 5,00 € und für einen Schrankenmagnetschlüssel 15,00 € Pfand erhoben, welche Sie am Abreisetag wieder einlösen können. Bei Verlust erfolgt keine Rückerstattung.
Der Stellplatz bzw. das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich angemeldet haben. Der Campinggast, der die Buchung getätigt hat, haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben, auch für die von ihm angemeldeten Personen.
Am Anreisetag kann eine Kaution von bis zu 20,00 € pro Zelt erhoben werden, die bei Einhaltung der Platzordnung am Abreisetag zurückerstattet wird. Sollte die Platzordnung nicht eingehalten werden, wird diese Kaution einbehalten.
Der Campinggast ist zur Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, zur Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Campingplatzordnung, welche in ihrer jeweils aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Treten Mängel oder Defekte auf, verpflichtet sich der Campinggast, die Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5. Nutzungsbedingungen
Eine Nutzung der Stellplätze und der dort aufgestellten Wohnwagen, Wohnmobile und Zelte zu Wohnzwecken ist nicht zulässig.
Betreibt der Campinggast in seinem Wohnwagen/Wohnmobil eine Gasanlage, ist vor Beginn des Vertragsverhältnisses eine gültige Prüfbescheinigung für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und/oder Zelten bzw. Vorzelten vorzulegen. Ebenso ist der Campinggast auf seine Kosten für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung der Gasüberprüfung verantwortlich (laut DVGW Arbeitsblatt G 607). Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG berechtigt, die Anlage außer Betrieb zu setzen, um andere Campinggäste nicht zu gefährden.
Der Campinggast verpflichtet sich, den gemieteten Stellplatz einschließlich des dort abgestellten Wohnwagens/Wohnmobils und die Mietobjekte stets sauber und in einem einwandfreien Zustand zu halten.
Der auf dem Naturcampingplatz Olbasee befindliche Spielplatz ist bestimmungsgemäß ausschließlich von Kindern zum Spielen zu nutzen. Aufgestellte Spielgeräte und Bauten sind pfleglich zu behandeln. Hunde sind vom Spielplatz fernzuhalten. Eltern haben ihre Kinder beim Spielen zu beaufsichtigen. Sie haften für etwaige Schäden, die von den Kindern verursacht werden, sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Im Übrigen richtet sich die Haftung, bezogen auf den Spielplatz, nach Ziff. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für eventuelle Beschädigungen oder Diebstahl der Fahrzeuge übernimmt die Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG keine Haftung.
6. Beendigung des Vertrages
Die Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Campinggast durch sein Verhalten nachhaltig gegen die Campingplatzordnung verstößt, andere gefährdet, nachhaltige Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes vornimmt oder sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhält. Insbesondere ist eine fristlose Kündigung des Vertrages gerechtfertigt, wenn der Campinggast trotz Abmahnung das Mietobjekt zu Wohnzwecken nutzt oder das vertraglich vereinbarte Nutzungsentgelt nicht gezahlt wird.
7. Haftungsbeschränkung
Der Campingplatz haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht sind. Er haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung von Wasser-, Strom- oder Gasversorgungen entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte sowie für fahrlässige Pflichtverletzungen, durch die Schäden eintreten, die durch die Benutzung der auf dem Gelände befindlichen Anlagen oder Geräte – auch außer Betrieb genommene – und Vorkehrungen entstehen.
Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzes.
Insbesondere ist keine Haftung des Campingplatzes gegeben für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im
Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen.
Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Ferner haftet sie nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campingplatz befindlichen Anlagen oder Geräte entstehen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht, sofern aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Baden im See erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Campingplatz weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste (z.B. Baumfrüchte, Insekten, Tiere, Astwerk etc.) auftreten können.
8. Datenschutz
Der Campinggast ist damit einverstanden, dass die Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG sämtliche Angaben zum Vertragsverhältnis sowie die Einzelheiten der Vertragsabwicklung in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage speichern und zum Zwecke der Vertragsdurchführung und -abrechnung verwenden darf. Die persönlichen Daten des Campingplatzgastes werden entsprechend den deutschen Datenschutzbestimmungen gespeichert und verarbeitet. Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Campingplatz nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und der Bearbeitung Ihrer Anfragen genutzt. Eine Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung und der Marktforschung erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nähesten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.
Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG
(1) Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit“ in der Fassung vom 25.02.1985 (BGBl. 1 S. 425) zuletzt geändert durch das dritte Rechtsbereinigungsgesetz vom 28.06.1990 (BGBl. S. 127)
Stand: 12.04.2023
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