Allgemeine Geschäftsbedingungen Naturcampingplatz am Olbasee                 

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Campinggast und der Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG als Inhaberin des Naturcampingplatzes Olbasee in Kleinsaubernitz. Die vertraglichen Leistungen der Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG werden jeweils auf­grund der vorliegenden gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Rei­se­zei­traum gültigen Preislisten erbracht.

Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG bestätigt wur­den.

Die jeweilige Campingsaison untergliedert sich in Sommer- und Wintersaison. Während der Wintersaison ist der Platz geschlossen und dient lediglich zum Abstellen der Campingwagen.

Öffnungszeiten des Platzes werden jedes Jahr gesondert festgelegt.

 

2. Vertragsbeginn und -ende

Buchungen können telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail vorgenommen werden.

Der Stellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Ver­fü­gung. An- und Abreise sind nur im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten möglich. Der jeweilige gemietete Stellplatz ist am Abreisetag bis 11:00 Uhr zu räu­men. Kommt es erst nach 11.00 Uhr zur Abreise, wird eine halbe Übernachtung zusätzlich berechnet. Bei Anreise vor 12:00 Uhr wird ebenfalls eine halbe Übernachtung zusätzlich berechnet.

Anträge auf Dauercamping werden ständig entgegengenommen und bearbeitet. Die Zuweisung erfolgt bei freier Platzkapazität in Schriftform.

Campinggenehmigungen sind personengebunden und nicht übertragbar. Der Campingplatz behält sich vor, eine Reservierung/Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf einen Campingplatzaufenthalt besteht nicht.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Campinggast den Stellplatz ge­räumt und in sauberem Zustand zurückzugeben. Vom Campinggast vorgenommene Ver­än­de­run­gen, egal ob sie von der Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG genehmigt wurden oder nicht, sind vom Campinggast auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Campinggast die­ser Verpflichtung trotz Abmahnung der Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG nicht nach, ist die Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG berechtigt, eine Ersatzvornahme auf Kosten des Campinggastes zu veranlassen.

Mit dem Vertragsabschluss werden alle dem Platz betreffenden Ordnungen anerkannt.
Bei Zuwiderhandlungen kann es zum Platzverweis kommen.

 

3. Zahlungsbedingungen

Der Campinggast ist verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis einschließlich Nebenkosten am Abreisetag an den Campingplatz zu bezahlen. Die Stellplatzgebühren einschließlich weiterer Gebühren ergeben sich ausschließlich aus der zum Zeitpunkt des gebuchten Aufenthaltes gültigen Preisliste des Campingplatzes.

Mit der Bu­chungs­be­stä­ti­gung und dem Nutzen des Campingplatzes, akzeptiert der Campinggast die ak­tu­el­le Preisliste, die sich im Aushang an der Rezeption befindet.

Besucher bezahlen für die Übernachtung und den Aufenthalt auf dem Campingplatz gemäß der Preisliste.

Der Saisonbeitrag für Dauercamping ist bis zum angegebenen Zahlungstermin zu entrichten. Bei Nichteinhaltung werden Bearbeitungsgebühren von mindestens 10 Euro erhoben. Falls trotz Mahnung der fällige Betrag innerhalb von vier Wochen nach Zahlungsziel nicht überwiesen wurde, erlischt der Vertrag.  Im Beitrag für den Saisonstellplatz sind zwei Erwachsene, 1Pkw, Grundstellfläche und Betriebskosten enthalten.

 

4. Mietbedingungen

Der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren auf dem Campingplatz ist nur in Begleitung ei­nes Erziehungsberechtigten gestattet.

Hunde, Katzen und andere Tiere sind auf dem Campingplatz nur mit vorheriger Zustimmung erlaubt. Hunde sind – soweit deren Aufenthalt gestattet wird – an der Leine zu halten.

Für einen Toilettenschlüssel werden 5,00 € und für einen Schrankenmagnetschlüssel 15,00 € Pfand erhoben, welche Sie am Abreisetag wieder einlösen können. Bei Verlust erfolgt keine Rückerstattung.

Der Stellplatz bzw. das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich an­ge­mel­det haben. Der Campinggast, der die Buchung getätigt hat, haftet persönlich für alle Ver­pflich­tun­gen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben, auch für die von ihm an­ge­mel­de­ten Personen.

Am Anreisetag kann eine Kaution von bis zu 20,00 € pro Zelt erhoben werden, die bei Einhaltung der Platzordnung am Abreisetag zurückerstattet wird. Sollte die Platzordnung nicht eingehalten werden, wird diese Kaution einbehalten.

Der Campinggast ist zur Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, zur Ein­hal­tung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hier­zu regelt die Campingplatzordnung, welche in ihrer jeweils aktuellen Fassung Ver­trags­be­stand­teil ist. Tre­ten Mängel oder Defekte auf, verpflichtet sich der Campinggast, die Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

 

5. Nutzungsbedingungen

Eine Nutzung der Stellplätze und der dort aufgestellten Wohnwagen, Wohnmobile und Zelte zu Wohn­zwe­cken ist nicht zulässig.

Betreibt der Campinggast in seinem Wohnwagen/Wohnmobil eine Gasanlage, ist vor Beginn des Ver­trags­ver­hält­nis­ses eine gültige Prüfbescheinigung für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und/oder Zelten bzw. Vorzelten vorzulegen. Ebenso ist der Campinggast auf seine Kosten für die ord­nungs­ge­mä­ße und rechtzeitige Durchführung der Gasüberprüfung ver­ant­wort­lich (laut DVGW Arbeitsblatt G 607). Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG berechtigt, die Anlage außer Betrieb zu setzen, um andere Cam­ping­gäs­te nicht zu ge­fähr­den.

Der Campinggast verpflichtet sich, den ge­mie­te­ten Stellplatz ein­schließ­lich des dort abgestellten Wohnwagens/Wohnmobils und die Mietobjekte stets sauber und in einem ein­wand­frei­en Zustand zu halten.

Der auf dem Naturcampingplatz Olbasee befindliche Spielplatz ist bestimmungsgemäß aus­schließ­lich von Kindern zum Spielen zu nutzen. Aufgestellte Spielgeräte und Bauten sind pfleglich zu be­han­deln. Hunde sind vom Spielplatz fernzuhalten. Eltern haben ihre Kinder beim Spielen zu be­auf­sich­ti­gen. Sie haften für etwaige Schäden, die von den Kindern verursacht werden, sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Im Übrigen richtet sich die Haftung, bezogen auf den Spielplatz, nach Ziff. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Für even­tu­el­le Beschädigungen oder Diebstahl der Fahrzeuge über­nimmt die Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG keine Haftung.

 

6. Beendigung des Vertrages

Die Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wich­ti­gem Grund berechtigt, wenn der Campinggast durch sein Verhalten nachhaltig gegen die Cam­ping­plat­zord­nung verstößt, andere gefährdet, nachhaltige Störungen verursacht, eine ver­trags­wid­ri­ge Nutzung des Stellplatzes vornimmt oder sich in sonstiger Wei­se vertragswidrig verhält. Insbesondere ist eine fristlose Kündigung des Vertrages gerechtfertigt, wenn der Campinggast trotz Abmahnung das Mietobjekt zu Wohnzwecken nutzt oder das ver­trag­lich vereinbarte Nutzungsentgelt nicht gezahlt wird.

 

7. Haftungsbeschränkung

Der Campingplatz haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahr­läs­sig­keit verursacht sind. Er haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung von Wasser-, Strom- oder Gasversorgungen entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte sowie für fahrlässige Pflichtverletzungen, durch die Schäden eintreten, die durch die Benutzung der auf dem Gelände befindlichen Anlagen oder Geräte – auch außer Betrieb genommene – und Vorkehrungen entstehen.

Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzes.

Insbesondere ist keine Haftung des Campingplatzes gegeben für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen.
Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Fer­ner haftet sie nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Be­nut­zung der sich auf dem Campingplatz befindlichen Anlagen oder Geräte entstehen. Die vor­ste­hen­de Haftungsbeschränkung gilt indes nicht, sofern aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen we­gen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Baden im See erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Campingplatz weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste (z.B. Baumfrüchte, Insekten, Tiere, Astwerk etc.) auftreten können.

 

8. Datenschutz

Der Campinggast ist damit einverstanden, dass die Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG sämt­li­che Angaben zum Vertragsverhältnis sowie die Einzelheiten der Vertragsabwicklung in einer elekt­ro­ni­schen Datenverarbeitungsanlage speichern und zum Zwecke der Vertragsdurchführung und -abrechnung verwenden darf. Die persönlichen Daten des Campingplatzgastes werden entsprechend den deutschen Datenschutzbestimmungen gespeichert und verarbeitet. Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Campingplatz nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und der Bearbeitung Ihrer Anfragen genutzt. Eine Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung und der Marktforschung erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

 

8. Salvatorische Klausel

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nähesten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.

 

                                                     Naturcampingplatz Olbasee GmbH & Co. KG

 

(1) Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit“ in der Fassung vom 25.02.1985 (BGBl. 1 S. 425) zuletzt geändert durch das dritte Rechtsbereinigungsgesetz vom 28.06.1990 (BGBl. S. 127)

 

Stand: 12.04.2023

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